Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung
Guter Rat und guter Service ist nicht umsonst. Aber er muss auch nicht teuer sein.
Hinsichtlich entstandener Kosten gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch eine private Rechtsschutz- versicherung oder die staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, uns, als Ihre Rechtsanwälte zu beauftragen, ohne die Kosten selber tragen zu müssen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine sogenannte Deckungszusage Ihrer Versicherung. Vor der Beauftragung des Rechtsanwalts sollte diese Zusage eingeholt werden. Dies können auch wir, als ihre Anwälte für Sie übernehmen.
Bringen Sie dafür einfach Ihre Versicherungspolice, insbesondere die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung" (ARB) mit.
Beratung für die Prozesskostenhilfe
Sie müssen nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten, wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können.
Dafür könne Sie die Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Bei "Bedürftigkeit" können Sie diese Hilfen für außergerichtliche Beratung (Beratungshilfe) und gerichtlichen Verfahren (Prozesskostenhilfe) beim Gericht beantragen.
Vom Gericht werden die Voraussetzungen, die "Bedürftigkeit" und die notwendige Erfolgsaussicht Ihres Anliegens, geprüft. Abhängig von Ihrer finanziellen Situation kann eine Rückzahlung in Raten oder aber die vollständige Entlastung von den Kosten erfolgen.
Lassen Sie sich von uns beraten, ob für Sie eine solche Hilfe in Frage kommt
Verlieren Sie ein mit Prozesskostenhilfe finanziertes Verfahren, werden die Kosten des Gerichts und Ihres Anwalts erstattet, nicht aber für den gegnerischen Anwalt.
Kontakt
Rechtsanwälte Bünger & Giebl
Tel: 0511. 44 50 55 oder 75 58 02
Fax: 0511. 75 58 00
Email: kanzlei@kgb-anwaelte.de
Adresse: Vinnhorster Weg 51
30419 Hannover