Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung

Kosten der anwaltlichen Beratung

Die Gebühr ist davon abhängig, ob es sich nur um eine Erstberatung, ein außergerichtliches Tätigwerden oder um eine Vertretung vor Gericht handelt.

 

 

Honorar für die Erstberatung

Das Gesetz sieht vor, dass für eine Beratung ein Honorar zwischen Anwalt und Mandant vereinbart wird.

Treffen wir keine Vereinbarung, darf das erste (bzw. alleinige) Beratungsgespräch, in dem Sie Ihr Problem schildern und mögliche Lösungswege besprechen, höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer kosten.

Honorar für die außergerichtliche Arbeit

Für außergerichtliche Beratungen, also alle Mandate, die nichts mit einem Gerichtsprozess zu tun haben und bei denen wir als Rechtsanwälte keinen Kontakt zu Dritten ( bsp. Ihrem Gegner ) haben, muss frei über das Honorar verhandelt werden. Für diese Honorargestaltung gibt es aber auch verschiedene Alternativen:

 

    ▪  Ein Pauschalhonorar; ein fester Preis für die gesamte Beratung.

    ▪  Ein Stundenhonorar; der tatsächliche Zeitaufwand wird nach einem festen Stundensatz berechnet.

 

 Ein Pauschalhonorar hat den Vorteil, dass Sie genau wissen, wie viel Sie am Ende zahlen werden. Das ist

 für Sie vor allem sinnvoll, wenn Sie noch nicht absehen können, wie aufwendig die Beratung sein wird.

 Das Stundenhonorar ist zu empfehlen bei Fällen, die wenig Aufwand verursachen. Fragen Sie uns bitte zu

 Beginn, wie wir den Zeitbedarf einschätzen.

 

 Im Fall der außergerichtlichen Vertretung, also dann, wenn wir Kontakt mit Dritten aufnehmen, ist auch

 eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich. In der Regel fallen hier die

 sogenannte Geschäftsgebühr und ggf. die Einigungsgebühr an.

Honorar für die Vertretung vor Gericht

Unser Anwaltshonorar für Ihre Vertretung vor Gericht kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden. Das vereinbarte Honorar darf hier allerdings nicht geringer sein als die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung.

 

Bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten ist es sinnvoll eine Zwischenabrechnung zu vereinbaren.

So behalten Sie den Überblick über die Kosten.

Kontakt

Rechtsanwälte  Bünger & Giebl

 

​Tel:      0511. 44 50 55  oder  75 58 02

Fax:     0511. 75 58 00

Email:  kanzlei@kgb-anwaelte.de

 

Adress​​​​​​e: Vinnhorster Weg 51

30419 Hannover