Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung
Kosten im Zivilverfahren
Ein Zivilverfahren ist eine Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, bei der es um privatrechtliche (z.B. vertragliche) Ansprüche geht.
Die Anwaltskosten errechnen sich in diesem Fall aus der "Gebühr", multipliziert mit dem "Gebührensatz".
Gebühr
Die einfache Gebühr ist ein
fester Wert in Euro, der sich
nach dem Gegenstandswert,
also dem wirtschaftlichen Wert
der Streitsache. Je höher der
Wert, desto höher die Gebühr.
X
Gebührensatz
Er ist der Faktor, mit dem die einfache
Gebühr multipliziert wird. Er richtet
sich nach der Art der Tätigkeit des Anwalts. Für jede Aufgabe (z.B. Termine
oder Verfahrensvorbereitung) ist im
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein
bestimmter Gebührensatz festgelegt.
=
Anwaltskosten
Wie hoch ist die Gebühr
Wenn Sie über eine konkrete Geldsumme (z.B. Handwerkerrechnung) streiten, entspricht der
Gegenstandswert dieser Summe. In Fällen, in denen es nicht um Geld geht, gibt es Regelungen oder
Richtwerte, wie hoch der Gegenstandswert anzusetzen ist. Hier beraten wir Sie gerne im einzelnen.
Anhand des Gegenstandswertes kann die Höhe der einfachen Gebühr aus der Gebührentabelle
abgelesen werden. Im Gerichtsverfahren legt das Gericht den abschließenden Gegenstandswert fest.
Wie hoch ist der Gebührensatz
Der Gebührensatz in einem durchschnittlichen Zivilverfahren setzt sich aus einer so genannten Verfahrensgebühr mit Faktor 1,3 und einer Termingebühr mit Faktor 1,2 zusammen. Die Verfahrensgebühr wird für die inhaltliche Vorbereitung des Verfahrens und die Ausarbeitung der Klageschrift oder Klageerwiderung erhoben, die Termingebühr für die Vertretung in der Gerichtsverhandlung oder bei anderen Terminen.
Hinzu können weitere Gebühren kommen, wenn z.B. vor dem Verfahren eine Einigung erzielt wird.
Wenn wir Sie schon vor dem Gerichtsverfahren außergerichtlich in derselben Sache beraten oder vertreten haben, werden diese Kosten teilweise angerechnet.
Kosten anderer Gerichtsverfahren
Für andere Arten von Gerichtsverfahren (z.B. vor Straf- oder Sozialgerichten) gibt es keinen Gegenstandswert, nach dem die Anwaltsgebühr berechnet werden kann. Stattdessen sind hier vom Gesetzgeber für einzelne Tätigkeiten (z.B. Einarbeitung, Wahrnehmung von Terminen,Verfahrensteilnahme) feste Gebührenbeträge oder Mindest- und Höchstgrenzen in Euro festgesetzt.
Die Kosten eines verlorenen Prozesses können erheblich sein. Lassen Sie sich vorher unbedingt von uns beraten, welche Kosten entstehen können.
Kontakt
Rechtsanwälte Bünger & Giebl
Tel: 0511. 44 50 55 oder 75 58 02
Fax: 0511. 75 58 00
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