Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung

 Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht

Kosten im Zivilverfahren

Ein Zivilverfahren ist eine Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, bei der es um privatrechtliche (z.B. vertragliche) Ansprüche geht.

 

Die Anwaltskosten errechnen sich in diesem Fall aus der "Gebühr", multipliziert mit dem "Gebührensatz".

 

Gebühr

Die einfache Gebühr ist ein

fester Wert in Euro, der sich

nach dem Gegenstandswert,

also dem wirtschaftlichen Wert

der Streitsache. Je höher der

Wert, desto höher die Gebühr.

 

X

 

Gebührensatz

Er ist der Faktor, mit dem die einfache

Gebühr multipliziert wird. Er richtet

sich nach der Art der Tätigkeit des Anwalts. Für jede Aufgabe (z.B. Termine

oder Verfahrensvorbereitung) ist im

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein

bestimmter Gebührensatz festgelegt.

=

Anwaltskosten

 

Wie hoch ist die Gebühr

Wenn Sie über eine konkrete Geldsumme (z.B. Handwerkerrechnung) streiten, entspricht der

Gegenstandswert dieser Summe. In Fällen, in denen es nicht um Geld geht, gibt es Regelungen oder

Richtwerte, wie hoch der Gegenstandswert anzusetzen ist. Hier beraten wir Sie gerne im einzelnen.

Anhand des Gegenstandswertes kann die Höhe der einfachen Gebühr aus der Gebührentabelle

abgelesen werden. Im Gerichtsverfahren legt das Gericht den abschließenden Gegenstandswert fest.

 

Wie hoch ist der Gebührensatz

Der Gebührensatz in einem durchschnittlichen Zivilverfahren setzt sich aus einer so genannten Verfahrensgebühr mit Faktor 1,3 und einer Termingebühr mit Faktor 1,2 zusammen. Die Verfahrensgebühr wird für die inhaltliche Vorbereitung des Verfahrens und die Ausarbeitung der Klageschrift oder Klageerwiderung erhoben, die Termingebühr für die Vertretung in der Gerichtsverhandlung oder bei anderen Terminen.

Hinzu können weitere Gebühren kommen, wenn z.B. vor dem Verfahren eine Einigung erzielt wird.

Wenn wir Sie schon vor dem Gerichtsverfahren außergerichtlich in derselben Sache beraten oder vertreten haben, werden diese Kosten teilweise angerechnet.

Kosten anderer Gerichtsverfahren

Für andere Arten von Gerichtsverfahren (z.B. vor Straf- oder Sozialgerichten) gibt es keinen Gegenstandswert, nach dem die Anwaltsgebühr berechnet werden kann. Stattdessen sind hier vom Gesetzgeber für einzelne Tätigkeiten (z.B. Einarbeitung, Wahrnehmung von Terminen,Verfahrensteilnahme) feste Gebührenbeträge oder Mindest- und Höchstgrenzen in Euro festgesetzt.

 

Die Kosten eines verlorenen Prozesses können erheblich sein. Lassen Sie sich vorher unbedingt von uns beraten, welche Kosten entstehen können.

Kontakt

Rechtsanwälte  Bünger & Giebl

 

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